Der Verein

Der Landesverband klassisch-barocke Reiterei Niedersachsen/ Nordrhein-Westfalen steht in Kooperation mit dem Bundesverband für klassisch-barocke Reiterei e.V..

Wir sind Mitglied bei der FN, im Pferdesportverband Hannover und Kreissportbund Cuxhaven.

und eingetragen beim Amtsgericht. Die Satzung findest Du im Impressum.

Geschäftsstelle: Maihausener Dorfstrasse 18 - D 27612 Loxstedt

 

Dieser Verband hat sich die Bewahrung des Gedankengutes
der klassisch-barocken Reiterei und ihrer Pflege zum Ziel gemacht.
Dazu gehört insbesondere die Pflege und Ausbildung gerade derjenigen Elemente, die in der Barockreiterei begründet wurden und in der klassischen Reiterei erhalten sind.
Die Arbeit an der Hand, die Basis- und Lektionsarbeit mit dem Pferd, die Schulen auf und über der Erde und die Damensattelreiterei.

Ziele und Absichten

Ziele und Grundsätze: In der klassisch-barocken Reiterei wird Reiten als Kunstform angestrebt, wie es an den europäischen Zentren seit der Renaissance dokumentiert ist und insbesondere an der Wiener Hofreitschule in ungebrochener Tradition gepflegt wird.
Die Grundausbildung zum Schulpferd im klassischen Sinn sollte mit dem vierjährigen Pferd an der Hand und unter dem Sattel begonnen werden. Sie wird in größtmöglicher Harmonie nach dem Prinzip des operanten Konditionierens und nach der Skala der Ausbildung ausgeführt.
Prinzipiell können Pferde aller Rassen zur Ausbildung zum Schulpferd herangezogen werden. Besonders geeignet sind Pferde mit hoher Versammlungsbereitschaft und Wendigkeit.
Angestrebt wird auf der Grundlage einer soliden Grundausbildung die korrekte Ausführung der Schulen auf und über der Erde an der Hand und unter dem Sattel, wie Seitengänge in allen Gangarten, Piaffe, Passage, Pirouetten, spanischer Schritt und Trab, sowie Levade, Krupade, Ballotade, Courbette und Kapriole.
Auf unseren Veranstaltungen soll Reitern Gelegenheit gegeben werden, ihre Leistungen nach den hier beschriebenen Grundsätzen bewerten zu lassen. Die spezielle Eignung für versammelte Lektionen wird in „Motivations- und Aufbauprüfungen“ beurteilt und bewertet. Abhängig vom Pferdetyp wird vorrangig die Bereitschaft zur korrekten Versammlung in allen Gangarten als Ziel der Ausbildungsskala und als notwendige Grundlage der Schulen auf und über der Erde bewertet. Mangelnder Gehorsam und fehlende Regulierbarkeit, übereilte Tempi und erkennbare Verspannungen sind negativ zu bewerten.

Grundregeln des Verhaltens in der klassisch-barocken Reiterei

1. Die Reiterstätte muss von respektvollem Umgang miteinander geprägt sein. Unabhängig von Ausbildungsstand, eingesetzter Pferderasse und materiellen Möglichkeiten verdienen alle Reiter die gleiche Achtung und Wertschätzung.
2. Jeder Reiter ist zu einer fairen und konstruktiven Auseinandersetzung mit einem Reiterkameraden verpflichtet, wenn bei diesem Missstände in Ausbildung und Umgang mit dem Partner Pferd und damit ein Verstoß gegen die „ ethischen Grundsätze des Pferdefreundes“ zu erkennen sind.
3. Erfolg und Misserfolg bei Vorstellungen hängen ursächlich von reiterlichen Qualitäten ab. Die (selbst)kritische und aufmunternde Auseinandersetzung mit der Leistung des Einzelnen oder einer Gruppe ist wirkungsvoller, als die Fehlerquelle in der Eignung des Pferdes zu suchen.
4. Der Ausbilder muss in pädagogisch einwandfreiem Unterricht fachlich fungiert und motivierend fördern und zugleich Persönlichkeitsentwicklung, eigenverantwortliches Handeln und soziales Verhalten der ihm anvertrauten Schüler fördern. Er sollte jederzeit Vorbild sein, ist in höchster Form den „respektvollem Umgang“ mit dem Pferd/Pony verpflichtet und lehnt alle Formen der verbotenen Leistungsbeeinflussung ab.
5. Der Reitschüler bringt dem Reitlehrer denselben Respekt entgegen, den er von ihm erwartet oder bekommt. Ein offenes Gespräch über Ängste und Überforderrungen hilft mehr als eine emotionale Diskussion in der Reitbahn.
6. Eltern der Reitschüler sollten motivierend auf ihre Kinder einwirken und die Erwartung an die Entwicklung der realen Gegebenheit anpassen. Übertriebener Ehrgeiz der Eltern fördert Kinder und Jugendliche nicht.
7. Der Turnierrichter muss eine Leistung vorurteilsfrei und auf der Basis seiner fachlichen Qualifikation bewerten und darf sich nie dem Verdacht der Befangenheit aussetzen.
8. Der klassisch barocke Reiter hat dem Urteilsspruch des Richters im beurteilten Richtverfahren zu akzeptieren. Bleibt eine Entscheidung unverständlich, ist das klärende Gespräch mit dem Richter das einzig faire Mittel.
9. Polemik in der Öffentlichkeit disqualifiziert den Reiter und verstößt gegen die Grundregeln der klassisch barocken Reiterei.
10. Jeder klassisch barocke Reiter ist Nutznießer der vorhandenen Struktur und Möglichkeit innerhalb der klassisch barocken Reiterei. All jene die sich ehren – oder hauptamtlich für die langfristige Sicherung der klassisch barocken Reitweise als Breitensport in Natur und Umwelt einsetzen, verdienen Annerkennung und Unterstützung.

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zuletzt aktualisiert am 02.04.2024

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